Allgemeine Geschäftsbedingungen

Executives‘ Global Network Deutschland GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft

  1. Wirkung der Vereinbarung: Diese Vereinbarung unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft („Vereinbarung“) wird mit der Einzelperson UND dem zahlenden Unternehmen (falls vorhanden) im Folgenden gemeinsam als „Sie“ bezeichnet und Executives‘ Global Network Deutschland GmbH („EGN“) geschlossen. Sowohl die Einzelperson als auch das zahlende Unternehmen sind für die Zahlung der Beiträge verantwortlich und EGN ist berechtigt, den gesamten geschuldeten Betrag entweder von der Einzelperson oder dem zahlenden Unternehmen einzuziehen. Die Inanspruchnahme von EGN-Diensten und/oder den Zugang zu EGN-Mitgliederressourcen hängt davon ab, dass Sie (i) einen Vertrag mit EGN abgeschlossen haben; (ii) erklärt haben, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland volljährig sind; (iii) befugt sind, das zahlende Unternehmen rechtsgeschäftlich zur Zahlung der Beiträge zu verpflichten; und (iv) sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden erklären.
  2. Annahme: Die EGN-Mitgliedschaft ist abhängig von der Annahme und Qualifikation durch EGN. Sie werden nach Einreichung Ihres Antrags über dessen Status informiert.
  3. Verpflichtungen als Mitglied: Für die Mitgliedschaft gelten die nachfolgenden Bedingungen:
    1. Der Beginn der Mitgliedschaft ist der in dem in der Vereinbarung angegebenen Monat;
    2. Sie werden sich nach Kräften bemühen, an den geplanten Sitzungen der EGN-Gruppe teilzunehmen;
    3. Sie tauschen Erfahrungen, Herausforderungen, Fähigkeiten und Wissen mit anderen Mitgliedern aus;
    4. Alle Diskussionen der EGN-Gruppe sind streng vertraulich zu behandeln;
    5. Sie legen mögliche Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber Ihrer EGN-Gruppe offen;
    6. Sie veranstalten eine EGN-Gruppensitzung nach Bedarf, in der Regel jedes zweite Jahr der Mitgliedschaft; und
    7. Sie erstellen ein persönliches Profil auf Members Universe und halten Ihre Kontoinformationen stets auf einem aktuellen Stand.
  4. EGN Chairs: EGN Chairs können Dienstleistungen außerhalb ihrer Leistungen, die sie über EGN erbringen, anbieten. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, dass EGN nicht für Schäden verantwortlich ist, die aus nicht von oder nicht im Auftrag von EGN erbrachten Dienstleistungen entstehen und für die Zahlungen nicht direkt an EGN erfolgen.
  5. Materialien von EGN: Als Mitglied erhalten Sie Zugang zu den EGN-Methoden und -Materialien sowie zu anderen vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum („Materialien“) und können diese nutzen. Sie akzeptieren, dass EGN alle Rechte, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, für diese Materialien besitzt und Sie nicht berechtigt sind, diese Materialien offenzulegen oder zu nutzen, es sei denn, EGN hat dies ausdrücklich genehmigt.
  6. Laufzeit: Die Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft beträgt 12 Monate und beginnt mit dem vereinbarten Datum. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach automatisch alle 12 Monate um weitere 12 Monate, soweit diese nicht nach Ziffer 8 gekündigt wird.
  7. Zahlungen: Nach der Aufnahme als Mitglied wird Ihnen der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr und eine eventuell anfallende Anmeldegebühr in Rechnung gestellt. Danach sind Sie für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags vor der Verlängerung der Laufzeit verantwortlich, wie auf der Rechnung für den Mitgliedsbeitrag angegeben, bis Ihre Mitgliedschaft gemäß den Bedingungen der Vereinbarung beendet wird. Sollte sich die Höhe des Mitgliedsbeitrags ändern, werden Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Voraus benachrichtigt und die Mitgliedsbeiträge wie von uns angegeben angepasst.
  8. Kündigung: Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor der nächsten Verlängerung kündigen möchten, müssen Sie EGN 30 Tage vor der nächsten Verlängerung schriftlich davon in Kenntnis setzen. Kündigungsmitteilungen müssen an cancel.de@egn.com oder über die Schaltfläche „EGN kontaktieren“ im Member’s Universe gesendet werden. Die Parteien können die Vereinbarung jederzeit außerordentlich kündigen, insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen.
  9. Wirkung der Beendigung: Die Beendigung Ihrer EGN-Mitgliedschaft entbindet Sie nicht von den verbleibenden Verpflichtungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung, die EGN-Materialien und die zusätzlichen Bedingungen, soweit anwendbar.
  10. Zusätzliche Bedingungen: Sie erklären sich mit den EGN Community Richtlinien, abrufbar unter egn.com/community-guidelines, einverstanden, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung, die Sie unter egn.com/privacy-policy abrufen können.
  11. Umfang der Leistungen: Die Ratschläge, Dienstleistungen und Meinungen, die von EGN angeboten werden, sollen das Denken erweitern und zu weiteren Entdeckungen anregen, sind jedoch nicht als Ersatz für professionelle finanzielle, rechtliche, psychologische, medizinische oder andere professionelle Beratung anzusehen. Selbst wenn Mitglieder oder Vorsitzende der EGN Gruppe als professionelle Berater zugelassen sind, ist eine individuelle Beziehung zu diesen Beratern nicht entstanden und sollte nicht als professionelle Beratung angesehen werden. Die Leistungen von EGN werden in wesentlicher Übereinstimmung mit dem vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt. Es besteht keine Verpflichtung für Mitglieder, Geschäfte mit EGN Mitgliedern, Chairs oder anderen mit EGN verbundenen Dritten zu tätigen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, solche direkten Geschäfte ohne Einbeziehung von EGN abzuschließen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass EGN keine Verantwortung oder Haftung für daraus entstehende Verluste übernimmt.
  12. Haftungsbegrenzung: Die Parteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften die Parteien für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften die Parteien nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens in Höhe des Betrages, den Sie für den Zeitraum von 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis an EGN gezahlt haben; ist der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht 12 Monate gelaufen, wird der gezahlte Betrag auf 12 Monate hochgerechnet.
  13. Verbindliches Schiedsverfahren: Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht ist mit einem Einzelschiedsrichter zu besetzen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Hamburg, Deutschland. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist . Zur Klarstellung vereinbaren Sie und EGN, dass EGN sein Recht gegen die Einzelperson und das zahlende Unternehmen in einem einzigen Verfahren geltend machen kann und umgekehrt, dass die Einzelperson und das zahlende Unternehmen berechtigt sind, ihre Rechte gemeinsam in einem einzigen Verfahren gegen EGN geltend zu machen.
  14. Allgemeines: Diese Vereinbarung darf nicht geändert werden, es sei denn, der COO der EGN Gruppe, der CCO oder ein höherer Vertreter der EGN Gruppe haben diesem ausdrücklich schriftlich zugestimmt; dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erachtet werden, so wird die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt oder beeinträchtigt. Die Parteien werden einvernehmlich beschließen, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt die vorgenannte Regelung entsprechend. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.